Unternehmen
Betreuungsverein Herberge e.V.
Der Verein versteht sich als Helfer von Menschen in
Not, insbesondere von Menschen, die aufgrund einer
psychischen Erkrankung oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung ihrer
Angelegenheiten nicht oder nur zum Teil besorgen
können im Rahmen des § 53 der Angabenordnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024