Gegenstand sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten entsprechend den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf auswärtige Beratungsstellen im Inland und im Ausland, insbesondere in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft errichten, soweit die berufsrechtlichen und die, sofern notwendig, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelsgeschäfte und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand des Unternehmens sind die für die
Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem
Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
MWF-Service Jens Hanke liefert Funktechnik, Funkscanner, Mobilfunkgeräte, Handfunkgeräte, Betriebsfunkgeräte, CB-Funkgeräte, PMR-Handys, PMR-446-Funkgeräte, Weltempfänger, DAB-Radios, Yagi-Antennen, Mobil-Antennen, UMTS-Antennen, WLAN-Antennen, Secu, MWF-Service Jens Hanke liefert Funktechnik, Funkscanner, Mobilfunkgeräte, Handfunkgeräte, Betriebsfunkgeräte, CB-Funkgeräte, PMR-Handys, PMR-446-Funkgeräte, Weltempfänger, DAB-Radios, Yagi-Antennen, Mobil-Antennen, UMTS-Antennen, WLAN-Antennen, Security-Headsets, Autoalarm, Elektronik.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
- die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im eigenen Namen, für eigene bzw. fremde Rechnung, sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung;
- der An- und Verkauf, die Vermittlung und die Verwaltung, die Aufbereitung und die Entwicklung und Projektierung sowie die Vermietung von Immoilien in eigenem und fremden Namen und für eigene und fremde Rechnung;
- die Vermittlung des Abschlusses, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, insbesondere Kauf- und Mietverträge sowie die Vermittlung von Darlehen;
- die Finanz- und Anlageberatung;
- die Durchführung von Verwaltungen jeder Art, soweit hierzu eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist, insbesondere auch von Wohnungverwaltungen, Vermögensverwaltungen (jedoch keine Treuhand- und Bankgeschäfte);
- die Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz;
- die Betreuung von Unternehmen, soweit sie nicht rechtliche oder steuerliche Beratung umfaßt;
- die Beteiligung gleich welcher Rechtsform an anderen Unternehmen;
- die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten oder Vertretungen von Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Beteiligungen an anderen Unternehmen, oder aber als Generalbevollmächtigte etc.;
- der Kauf und Verkauf, das Mieten oder Vermieten (Leasing) von beweglichen Wirtschaftsgütern (Mobilien);
- der Handel mit Baustoffen auch Im- und Export.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 a Abs. 3 StBerG, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
geschäftsmäßige Wirtschaftsberatung und Hilfeleistung in Steuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz samt Nebengesetzen, insbesondere alle gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33,57 Steuerberatungsgesetz. Handels- und Bankgeschäfte sind vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024