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(na), sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 a Abs. 3 StBerG, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), a) die Herstellung, die Herausgabe und der Vertrieb von Fachliteratur aus dem Gebiet der Fischerei, des Natur- und Umweltschutzes, des Gewässerschutzes, des Sportes und artverwandten Gebieten;
b) die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Materialien für die Ausübung und Verwaltung der Fischerei und des Sportes sowie für den Schutz der Fischerei;
c) der Handel mit Fischen, dessen Vermittlung und Verteilung;
d) der Verkauf von Angelerlaubnisscheinen;
e) die An- und Verpachtung, der Kauf und Verkauf von Gewässern, die für eine satzungsgemäße Nutzung durch die Gesellschafterin nicht geeignet sind;
f) die Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen und Prüfungen, insbesondere zum Erwerb des Fischereierlaubnisscheines, soweit sie nicht satzungsgemäße Aufgaben der Gesellschafterin beinhalten.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), - Baugrund
- Mauerwerksfestigkeit
- Holzgutachten
- Bauzustandsuntersuchungen allgemein
- Gefährdungsabschätzungen
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022