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(na), Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeübt werden. Die Besorgung der fremden Rechtsangelegenheiten wird unter Beachtung der Unabhängigkeit, der Eigenverantwortung, des Berufsrechts, der Weisungsfreiheit und, soweit vom Mandanten gewünscht, der persönlich vertrauensvollen Beziehung zwischen Rechtsanwaltsgesellschaft und Mandanten erfolgen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 2. Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Planung zu gewährleisten.
Der BDA Sachsen fordert die Beteiligung der Architekten und Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen an der Definition und Formulierung der Aufgaben.
Der BDA Sachsen fordert die objektive Ermittlung der besten Lösung im freien geistigen Wettbewerb.
Der BDA Sachsen fordert deutliche Funktionstrennung innerhalb der Partnerschaft zwischen Auftraggeber und nicht weisungsgebundenen Architekten und Architektinnen, Stadtplanern und Stadtplanerinnen.
Der BDA Sachsen fordert die zentrale Stellung des Architekten im Planungs- und Bauprozess.
Der BDA Sachsen fordert eine angemessene und leistungsbezogene Honorierung der Architekten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024