DvK Immobilien GmbH
Die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerblice Räume sowie die Beteiligung als geschäftsführende
Gesellschaft an Unternehmen dieser Branche.
Die Gesellschaft als Bauherr ist berechtigt, im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden und als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen.
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