ATG Amira Treuhandges. LeipzigmbH Steuerberatungsg
geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V. mit § 57 Abs.3 Steuerberatungsgesetz. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sind ausgeschlossen.
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