G. Albers
Annahme von Wetten (Buchmacher) nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz sowie Wettvermittlung, Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie Vertrieb von sämtlichen Waren und Dienstleistungen, die üblicherweise in Wettbistros angeboten werden.
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