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Sachsen will Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig ab 2026 verlängern

Für die beiden Großstädte würden damit weiterhin Obergrenzen bei Neuvermietungen gelten. Eine Studie soll nun prüfen, ob es künftig auch für andere O…

Fakten

  • Die Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig wird ab 2026 verlängert.
  • Für die beiden Großstädte Sachsen werden Obergrenzen bei Neuvermietungen weiterhin gelten.
  • Eine Studie soll prüfen, ob es künftig auch für andere Orte im Freistaat Beschränkungen für Mieterhöhungen geben muss.
  • Die Mietpreisbremse wurde bundesweit erstmals 2015 ermöglicht.
  • In Fall einer Wiedervermietung der Wohnung darf als zulässige Miete höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangt werden.
  • Die Verordnung zur Anhörung wurde zum 1. Januar 2026 genehmigt.
  • Die Landesregierung will in angespannten Wohnungsmärkten einen fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und dem grundgesetzlich geschützten Eigentum schaffen.