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Die Energieberatung mit dem Ziel der Energieeinsparung, sowie die Herstellung, der Vertrieb, die Montage und Wartung von Mess- und Kontrollgeräten aller Art einschließlich Hard- und Software für die Mess- und Regeltechnik und die Erstellung verbrauchsorientierter Abrechnungen, insbesondere von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Weiterer Gegenstand des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens ist das Montieren und Warten sowie der Verkauf und die Vermietung von Rauchmeldern, die Entnahme von Laborproben zur Weitergabe an ein Labor und die Mitteilung des Laborergebnisses sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Überprüfung, ob ein Legionellenbefall bei Trinkwasser vorliegt, eine Labortätigkeit ist nicht Unternehmensgegenstand. Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand auch die Energieberatung einschließlich Energiemonitoring und Verbrauchsanalyse sowie das Debitorenmanagement für Versorgungsunternehmen. Eintragung des Geburtsdatums von Amts wegen (§ 43 HRV
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zuletzt aktualisiert am 09. März 2023
Beratung, Planung und Vermittlung und Übernahme von Bauhaupt- und Bauhilfsleistungen, die Ausführung von Maurer-, Fliesen-, Trockenbau- und Wärmedämmarbeiten (Fassade). Sofern in Erfüllung des Unternehmens- gegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in der Handwerksrolle dafür vorliegt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Leistungen im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Eintragung der Zweigniederlassung wird gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
gemäß Eintragung bei der Handwerkskammer: Maurer- und Betonbauerhandwerksbetrieb Die handelregisterliche Wahrung bleibt abzuwarten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024