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Bad Lausick: Sächsische Bläserphilharmonie sucht Geschäftsführer – warum Hartig geht
In der Sächsischen Bläserakademie stehen Veränderungen an. Das Ensemble, das unter anderem von de... mehr ... 24. September 2024
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In der Sächsischen Bläserakademie stehen Veränderungen an. Das Ensemble, das unter anderem von de... mehr ... 24. September 2024
Gegenstand sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten entsprechend den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf auswärtige Beratungsstellen im Inland und im Ausland, insbesondere in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft errichten, soweit die berufsrechtlichen und die, sofern notwendig, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelsgeschäfte und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine Beteiligung an oder der Erwerb einer Steuerberatungsgesellschaft ist ausgeschlossen (§ 50a StBerG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist befugt, sich am Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Geschäftszweck zu beteiligen und bei dieser die Geschäftsführung und die persönliche Haftung zu übernehmen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von konzessionierten Investmentfonds durch die Beratung von Arbeitnehmern, Selbständigen und Freiberuflern (im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG). Ferner die Vermittlung aller Formen von Kapitalanlagen, welche keine besonderen Genehmigungen im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG notwendig machen. Ziel der Gesellschaft ist es, in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten Ansprechpartner zu sein, insbesondere in den Bereichen Finanzanalyse, Finanzplanung, Finanzierungsberatung und Darlehensbeschaffung, sowie Vermittlungen von Geldanlagen und sonstigen Vermögensbeteiligungen (nicht im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG) mit entsprechender Beratung durchzuführen. Ferner der Vertriebsaufbau mit Aus- und Weiterbildung von Beratern und sonstigem Verkaufspersonal in den o.g. Geschäftsfbereichen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Die steuerliche und rechtliche Beratung ist ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die betriebswirtschaftliche Beratung von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, die Übernahme von zeitlich befristeter Führungsverantwortung in solchen Unternehmen, die Mitwirkung beim Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen an Unternehmen und das Halten solcher Anteile. Weiterer die Entwicklung, die Produktion, der Vertrieb, die Inbetriebnahme und der Service für Werkzeugmaschinen, insbesondere Drückwalz- und Rollmaschinen, Einziehmaschinen, Pressen und ähnliche Maschinen, im Bereich der Umformung von Metallen und Materialien ähnlicher Art sowie die Entwicklung spezieller Umformverfahren für diese Maschinen. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Sie kann gleichartige oder ähnliche Gesellschaften in jeder beliebigen Art und Form errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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