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Verbände des Zimmerer- und Holzbaugewerbes für Mit
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. März 2023
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mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. März 2023
Das Öffnen von verschlossenen Räumen und Gegenständen, der Austausch von industriellen vorgefertigten Normteilen, die Durchführung von Werbemaßnahmen, die telefonische Entgegennahme und Weitergabe von Schlüsseldienstaufträgen, die Vermietung von firmeneigenen PKW's und Immobilien. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Gegenstand sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten entsprechend den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf auswärtige Beratungsstellen im Inland und im Ausland, insbesondere in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft errichten, soweit die berufsrechtlichen und die, sofern notwendig, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelsgeschäfte und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Verlag von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern, Büchern und gleichlautenden Schriften und die Durchführung und Vermittlung von Werbemaßnahmen aller Art und alle mit diesem Zweck verbundenen Tätigkeiten mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Egal ob ALG I oder ALG II. Ständige Nachfrage nach Bewerbern aus allen Branchen, z.B. Büro, Handwerk, Bau, Industrie, Handel, Pflegedienstleistungen, med. Bereich und Gewerbe., Personalvermittlung; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerblice Räume sowie die Beteiligung als geschäftsführende
Gesellschaft an Unternehmen dieser Branche.
Die Gesellschaft als Bauherr ist berechtigt, im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden und als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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