Gegenstand sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten entsprechend den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf auswärtige Beratungsstellen im Inland und im Ausland, insbesondere in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft errichten, soweit die berufsrechtlichen und die, sofern notwendig, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelsgeschäfte und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine Beteiligung an oder der Erwerb einer Steuerberatungsgesellschaft ist ausgeschlossen (§ 50a StBerG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung, Planung und Vermittlung und Übernahme von Bauhaupt- und Bauhilfsleistungen, die Ausführung von Maurer-, Fliesen-, Trockenbau- und Wärmedämmarbeiten (Fassade). Sofern in Erfüllung des Unternehmens- gegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in der Handwerksrolle dafür vorliegt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Drohnen Videoproduktion Eventmanagement Produktmarketing Werbeagentur Drohne Veranstaltungsproduktion Leipzig Dresden Chemnitz Filmproduktion Kurzfilme, Die Verbindung unserer Leistungen führt zu einer optimierten Produktionsplanung und erfüllt alle Vorgaben einer flexiblen Konzeption
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Leistungen im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024