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Gegenstand des Unternehmens sind die für die
Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem
Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine Beteiligung an oder der Erwerb einer Steuerberatungsgesellschaft ist ausgeschlossen (§ 50a StBerG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand sind für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m § 57 Abs.3 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die ADW Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg - Ihr Steuerberater Magdeburg - bietet Ihnen eine umfassende und praxisnahe Beratung und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Profitieren Sie von, Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V. mit § 57 Abs.3 Steuerberatungsgesetz. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 a Abs. 3 StBerG, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024